Sozialdienst
Eine Erkrankung und der damit verbundene Krankenhausaufenthalt können das gewohnte Leben grundlegend verändern. Neue Situationen und Herausforderungen entstehen und viele Fragen stellen sich, die schnelle Entscheidungen erfordern, insbesondere bei kürzeren Krankenhausaufenthalten.
Im Zusammenhang mit Ihrer Erkrankung und gesundheitlichen Einschränkungen bietet Ihnen unser multidisziplinäres Team qualifizierte Beratung und Unterstützung an.
Alle erforderlichen Maßnahmen werden mit Ihnen abgestimmt. Auf Wunsch beziehen wir gerne Ihre Angehörigen oder Bezugspersonen mit ein.
Die Beratung ist kostenlos und unterliegt selbstverständlich der Schweigepflicht. Sie setzt grundsätzlich Ihr Einverständnis voraus.
Erste Informationen finden Sie bereits in unseren Fragen & Antworten.
Kontaktaufnahme
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, um mit uns in Kontakt zu treten. Sie können uns telefonisch oder per Mail (Sozialdienst@akh-celle.de) erreichen.
Da wir regelmäßig direkte Gespräche mit unseren Patienten führen, kann es vorkommen, dass wir nicht direkt zu erreichen sind. In solchen Fällen bitten wir Sie, unseren Anrufbeantworter zu nutzen, damit Sie uns eine Nachricht hinterlassen können. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
Wir freuen uns darauf, Ihnen in Ihren Anliegen und Fragen behilflich zu sein.
Fragen & Antworten
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Sozialdienst im Krankenhaus sowie zum Thema Demenz und zur Rolle der Demenzbeauftragten.
Das Entlassmanagement nach §39 Abs. 1a SGB V ist die gesetzliche Grundlage zur Unterstützung der Organisation einer sektorenübergreifenden Versorgung der gesetzlich Versicherten nach einer Krankenhausbehandlung. Ziel dabei ist die nahtlose und bedarfsgerechte Weiterversorgung zu Hause, in einem Pflegeheim oder einer Rehabilitationseinrichtung. Der Sozialdienst des Krankenhauses unterstützt Sie gerne bei der Organisation und Beantragung dieser Maßnahmen und berät Sie zu weiteren Schritten. Das Entlassmanagement nach §39 Abs. 1a SGB V ist die gesetzliche Grundlage zur Unterstützung der Organisation einer sektorenübergreifenden Versorgung der gesetzlich Versicherten nach einer Krankenhausbehandlung. Ziel dabei ist die nahtlose und bedarfsgerechte Weiterversorgung zu Hause, in einem Pflegeheim oder einer Rehabilitationseinrichtung. Der Sozialdienst des Krankenhauses unterstützt Sie gerne bei der Organisation und Beantragung dieser Maßnahmen und berät Sie zu weiteren Schritten.
Nein, die Ehepartner sind nicht automatisch gesetzliche Vertreter. In Notfällen kann eine sogenannte Ehegattennotvertretung mit dem behandelnden Arzt im Krankenhaus ausgefüllt werden, die einer Vollmacht für eine eingeschränkte Zeit gleichzustellen ist. Um solche Umstände zu vermeiden empfehlen wir Ihnen grundsätzlich, vorab eine Vorsorgevollmacht sowie Patientenverfügung zu erstellen und diese mit den bevollmächtigten Personen zu besprechen.
Wenn in solchen Fällen keine gültige Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht oder Ehegattennotvertretung vorliegt, muss eine gesetzliche Betreuung beim zuständigen Amtsgericht veranlasst werden.
Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus kommen weitere Termine und Arztgänge auf Sie und Ihre Angehörigen zu. Sie können also bereits vorab Kontakt zum zuständigen Hausarzt aufnehmen, um einen Anschlusstermin zu vereinbaren. Auch ggf. notwendige Termine bei Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie können bereits vor der Entlassung organisiert werden, um eine Wartezeit so kurz wie möglich zu halten. Die jeweiligen Rezepte erhalten Sie vom ambulant weiterbetreuenden Arzt nach Empfehlung des Krankenhausarztbriefes.
Während des Krankenhausaufenthaltes können Sie eine Bescheinigung über den aktuellen Aufenthalt für den Arbeitgeber erhalten, die als Krankmeldung gilt. Auch zum Ende des Aufenthaltes gibt Ihnen die Station auf Nachfrage eine Aufenthaltsbescheinigung über die Dauer des Krankenhausaufenthaltes mit. Vorherige oder weiterführende Krankschreibungen können nicht regulär durch das Krankenhaus ausgestellt werden und müssen durch den ambulant weiterbehandelnden Arzt erfolgen.
Der Pflegegrad ist eine Leistung der Pflegekasse und wird ebenda beantragt. Die Pflegekasse ist in der Regel bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Sie finden mittlerweile viele Pflegegradanträge im Internet oder können diese direkt online stellen. Ansonsten nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse auf. Da der Pflegegradantrag zunächst etwas kompliziert wirken kann, empfiehlt es sich, sich dazu vorab durch die Kasse oder unabhängige Beratungsstellen beraten zu lassen.
Die Haushaltshilfe ist eine Leistung der Krankenkasse und wird dort beantragt. Sie kann als hauswirtschaftliche Unterstützung und/ oder als Möglichkeit der Kinderbetreuung im plötzlichen Krankheitsfall unter bestimmten Umständen bezogen werden.
Bei einem längerfristigen Hilfebedarf im Haushalt aufgrund von chronischen Erkrankungen oder hohen Alters sollte jedoch eher ein Pflegegrad beantragt werden.
Sie können zu sozialrechtlichen Fragen und Antragsleistungen stets Beratung durch Ihre Kranken- und Pflegekasse oder durch die zuständige Gemeinde erhalten. In Rentenangelegenheiten wenden Sie sich an Ihre Rentenversicherung. Sozialverbände, wie der SoVD oder VdK, bieten Ihnen eine unabhängige Beratung an. In Celle können Sie sich an den Senioren- und Pflegestützpunkt wenden, ambulante Pflegedienste helfen Ihnen hierbei auch weiter.
Im Rahmen des Entlassmanagements ist es die Aufgabe des Krankenhauses, unmittelbar notwendige Heil- und Hilfsmittel zu verordnen. Dazu zählen Hilfen zur sicheren Fortbewegung und Mobilität wie auch Pflegehilfsmittel und eine Erstausstattung bei Utensilien wie Stoma- und Sondenbeuteln. Bitte sprechen Sie uns direkt an, wenn Sie solche Hilfsmittel für die häusliche Versorgung benötigen.
In solchen Fällen könnte eine Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim zum Tragen. Diese wird entweder mit Pflegegrad über die Pflegekasse oder ohne Pflegegrad über die Krankenkasse beantragt.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche, können diese aber nicht gänzlich für Sie übernehmen. Rufen Sie gerne selbst auch Heime an oder werden persönlich vorstellig, um einen Kurzzeitpflegeplatz zu finden. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir an den ärztlich vorgegebenen Entlassungstermin gebunden sind und dabei wenig Spielraum haben. Dadurch kann leider nicht immer auf das favorisierte oder nächstgelegene Heim zurückgegriffen werden. Viele Pflegeheime bieten daher Wartelisten an, um zumindest langfristig einen Platz zu erlangen.
In solchen Fällen wenden Sie sich an das zuständige Sozialamt um die Leistungen „Hilfe zur Pflege“ zu beantragen. Geben Sie uns bitte zusätzlich Bescheid, da auch wir dem Sozialamt eine Mitteilung verfassen, um Ihnen den Antrag etwas zu erleichtern.
Grundsätzlich gibt der behandelnde Arzt die Freigabe zur Organisation einer Rehabilitationsmaßnahme, wir unterstützen Sie dann gerne bei der Antragsstellung und Klinik- sowie Terminsuche. Bis auf einige Ausnahmefälle muss jede Rehabilitationsmaßnahme vorab durch den Kostenträger genehmigt werden.
Eine Krebsdiagnose kann viele existenzielle Fragen aufwerfen. Sie finden diesbezüglich Beratung und Unterstützung bei ambulanten Pflege- und Hospizdiensten sowie bei unabhängigen Krebsberatungsstellen. In Celle ist die Krebsberatungsstelle des onkologischen Forums, das Celler Netz sowie Hospiz ambulant in solchen Fällen ein guter Ansprechpartner.
Seit dem 1. Juli 2023 müssen Krankenhäuser in Niedersachsen mindestens eine Demenzbeauftragte oder einen Demenzbeauftragten benennen. Die Aufgabe besteht darin, die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Demenz im Krankenhaus stärker in den Blick zu nehmen und die Zusammenarbeit zwischen Patientinnen und Patienten, Angehörigen und Mitarbeitenden zu unterstützen. Homepage_Daniela Ahrens
Zu den zentralen Aufgaben gehören insbesondere:
- das Vertrauensverhältnis zwischen Menschen mit Demenz, ihren Angehörigen und den Mitarbeitenden des Krankenhauses zu fördern,
- sich für eine ganzheitliche Versorgung einzusetzen, die die besonderen Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten mit Demenz berücksichtigt,
- Projekte, Arbeitskreise und andere Angebote zur Sensibilisierung für Demenzerkrankungen sowie zur Weiterentwicklung der Versorgung zu begleiten,
- Patientinnen und Patienten, Angehörige, Pflegekräfte sowie Ärztinnen und Ärzte zu beraten,
- Mitarbeitende in der Patientenversorgung und ehrenamtlich Tätige zu schulen,
- darauf hinzuwirken, dass wichtige Informationen im Zusammenhang mit der Krankenhausbehandlung zeitnah bei den Betroffenen und ihren Angehörigen ankommen.
Mit dem demografischen Wandel steigt die Zahl älterer und pflegebedürftiger Menschen. Damit gewinnen auch demenzielle Erkrankungen und kognitive Einschränkungen im Krankenhausalltag zunehmend an Bedeutung. Eine demenzsensible Begleitung kann dabei helfen, individuelle Bedürfnisse besser zu berücksichtigen.
Viele Patientinnen und Patienten im Krankenhaus sind älter. Kognitive Einschränkungen oder eine Demenzerkrankung sind dabei nicht immer bereits bekannt oder eindeutig diagnostiziert. Umso wichtiger sind Aufmerksamkeit, eine angepasste Kommunikation und ein sensibler Umgang im Klinikalltag.
Für Patientinnen und Patienten:
Ein Krankenhausaufenthalt kann für Menschen mit Demenz besonders herausfordernd sein. Eine ungewohnte Umgebung, wechselnde Bezugspersonen, Untersuchungen und veränderte Tagesabläufe können Unsicherheit und Stress auslösen und beispielsweise Verwirrung, Unruhe oder Orientierungsschwierigkeiten verstärken. Homepage_Daniela Ahrens
Für Mitarbeitende:
Die Versorgung von Menschen mit Demenz erfordert ein besonderes Maß an Aufmerksamkeit, Kommunikation und Begleitung. Gleichzeitig müssen medizinische, pflegerische und organisatorische Abläufe individuell auf die jeweilige Situation abgestimmt werden. Homepage_Daniela Ahrens
Für Angehörige und das soziale Umfeld:
Auch für Angehörige kann ein Krankenhausaufenthalt mit vielen Fragen und Unsicherheiten verbunden sein. Teilweise werden kognitive Veränderungen oder der Verdacht auf eine Demenzerkrankung erst im Rahmen eines Klinikaufenthaltes deutlicher. Beratung, Information und ein verlässlicher Austausch können deshalb eine wichtige Unterstützung sein.


