Erklärung zur Barrierefreiheit
Mit dieser Erklärung informieren wir darüber, dass unsere Website barrierefrei gestaltet wurde. Ziel der umgesetzten Maßnahmen ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe für alle Nutzer zu ermöglichen. Dabei setzen wir die Anforderungen des Europäischen Barrierefreiheitsakts und des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes um und entwickeln die Seite kontinuierlich weiter.
Funktionen
Mit den Funktionen über das Icon links oben neben der Navigation können Sie zum Beispiel den Kontrast umschalten, oder die Schriftgröße verändern.
Technische Maßnahmen für Barrierefreiheit
Wir haben bei der Entwicklung unserer Website eine Vielzahl technischer Standards und Best Practices berücksichtigt, um eine optimale Barrierefreiheit zu gewährleisten. Dabei haben wir uns an den Vorgaben des WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) 2.1 AA-Standards orientiert, die vom W3C (Word Wide Web Consortium) entwickelt wurden.
1. Struktur und Semantik
- Semantisches HTML: Wir verwenden HTML5-Elemente (wie <header>, <nav>, <main>, <footer>, <article>, <section>), um die Struktur unserer Seiten klar und logisch zu definieren. Dies ermöglicht es Screenreadern, den Inhalt korrekt zu interpretieren und zu navigieren.
- Überschriftenhierarchie: Wir nutzen eine konsistente und logische Überschriftenstruktur (H1 bis H6), um die Inhaltsorganisation zu verdeutlichen.
- Landmark-Rollen: Wir verwenden ARIA-Landmark-Rollen (wie role="navigation", role="main", role="complementary"), um wichtige Bereiche der Seite für Screenreader zu kennzeichnen.
2. Tastaturbedienung
- Vollständige Tastaturnavigation: Alle interaktiven Elemente (Links, Formulare, Schaltflächen) sind vollständig über die Tastatur erreichbar und bedienbar.
- Fokusindikatoren: Deutliche visuelle Fokusindikatoren zeigen an, welches Element gerade den Tastaturfokus hat.
- Skip-Links: Wir bieten "Skip-Links" an, um Nutzern das Überspringen von wiederholten Navigationselementen zu ermöglichen.
3. Visuelle Darstellung
- Kontrast: Wir stellen sicher, dass alle Texte und visuellen Elemente einen ausreichenden Farbkontrast gemäß den WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) aufweisen.
- Schriftgrößen: Wir verwenden relative Schriftgrößen (z. B. em, rem), um die Skalierung der Schrift zu ermöglichen.
- Alternative Texte: Relevante Bilder oder visuelle Elemente erhalten aussagekräftige alternative Texte (Alt-Texte), um deren Inhalt für Screenreader-Nutzer zugänglich zu machen.
4. Formulare
- Beschriftungen: Alle Formularfelder sind mit aussagekräftigen Beschriftungen versehen, die mit den Feldern verknüpft sind.
- Fehlermeldungen: Wir bieten klare und verständliche Fehlermeldungen für Formulareingaben.
5. Technische Umsetzung
- ARIA-Attribute: Wir verwenden ARIA-Attribute (Accessible Rich Internet Applications), um dynamische Inhalte und komplexe UI-Komponenten für Screenreader zugänglich zu machen.
- Responsive Design: Unsere Website ist responsiv gestaltet, um eine optimale Darstellung auf verschiedenen Geräten und Bildschirmgrößen zu gewährleisten.
- Validierung: Wir validieren unseren HTML- und CSS-Code, um sicherzustellen, dass er den Standards entspricht.
6. Regelmäßige Überprüfung und Tests
- Manuelle Tests: Wir führen manuelle Tests mit Screenreadern und anderen assistiven Technologien durch, um die Benutzerfreundlichkeit zu überprüfen.
- Benutzerfeedback: Wir berücksichtigen das Feedback von Nutzern mit Behinderungen, um unsere Website kontinuierlich zu verbessern.
Durch diese umfassenden technischen Maßnahmen stellen wir sicher, dass unsere Website für alle Nutzer zugänglich ist und ein bestmögliches Nutzungserlebnis bietet.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Inhalte schrittweise zu überarbeiten oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen. Sollten Sie auf Inhalte stoßen, die für Sie nicht zugänglich sind, kontaktieren Sie uns bitte - wir stellen Ihnen gerne eine barrierefreie Version zur Verfügung:
- PDF-Dokumente und andere Office-Dateien, die vor dem 28.06.2025 veröffentlicht wurden, sind teilweise nicht barrierefrei. Diese Dokumente werden nach und nach überarbeitet.
- Videos auf der Website verfügen teilweise nicht über Untertitel oder Audiodeskriptionen
Kontaktstelle für Barrierefreiheit
Sollten Ihnen auf unserer Website Barrieren auffallen oder stoßen Sie auf Inhalte, die nicht barrierefrei zugänglich sind, freuen wir uns über Ihre Hinweise. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unsere zuständige Kontaktstelle:
Allgemeines Krankenhaus Celle
Siemensplatz 4
29223 Celle
Ralf Kuchenbuch
Leiter Compliance/Datenschutz/Recht
05141 72-26226
ralf.kuchenbuch@akh-celle.de
Schlichtungsstelle & Marktüberwachungsstelle
Wenn Sie der Meinung sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieser Website benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte außergerichtlich beizulegen. Alternativ können Sie sich auch an die zuständige Marktüberwachungsstelle wenden, die beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung angesiedelt ist.
Kontakt zur Schlichtungsstelle
Schlichtungsstelle BGG
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de
Kontakt zur zuständigen Marktüberwachungsstelle
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Postfach 141
30001 Hannover
Telefon: 0511 120-0
E-Mail: poststelle@ms.niedersachsen.de
www.ms.niedersachsen.de
Europäischer Barrierefreiheitsakt (EAA)
Der Europäische Barrierefreiheitsakt (EAA) ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die ihre Mitgliedstaaten verpflichtet, Gesetze zur europaweiten Sicherstellung der Barrierefreiheit zu erlassen. Der EAA legt Mindeststandards für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen fest. Er wurde Mitte 2019 verabschiedet und musste bis zum 28. Juni 2022 in nationales Recht umgesetzt werden.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
In Deutschland wurde der EAA durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. Das BFSG wurde am 16. Juni 2021 verabschiedet und tritt nach einer Übergangsfrist am 28. Juni 2025 in Kraft. Es verpflichtet deutsche Unternehmen, die Anforderungen des EAA an die Barrierefreiheit zu erfüllen.
Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt und zuletzt am 27.06.2025 überarbeitet.