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Informationen für Patienten
Werden von Ihnen Leistungen aus der Komplementärmedizin (TCM, Naturheilverfahren ...) gewünscht und diese nicht, oder nur in Teilen von Ihrer Krankenversicherung (GKV oder PKV) erstattet, so handelt es sich um eine gewünschte sogenannte IGel-Leistung, die von Ihnen - ob gesetzlich oder privatversichert - selbst übernommen werden muss. Die Behandlungen werden dann über die GOÄ (Gebührenordnung
für Ärzte) abgerechnet.
Gesetzlich versichert
Werden von einem Patienten Leistungen aus der Komplementärmedizin (TCM, Naturheilverfahren, u.a.) gewünscht und diese nicht von seiner Krankenversicherung (GKV oder PKV) erstattet, so handelt es sich um gewünschte IGel-Leistungen, die vom Patienten - ob gesetzlich- oder privatversichert- selbst übernommen werden müssen.
Fr. Dr. Trang ist zugelassene Ärztin, jedoch keine “Kassenärztin”. Für bestimmte Diagnosen (die Behandlungen von chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule und chronischen Schmerzen durch Gonarthrose) werden die Kosten bei einem Kassenarzt mit Zusatzbezeichnung Akupunktur durch gesetzliche Krankenversicherungen übernommen.
Privat versichert
Aufgrund der unterschiedlichen Kostenerstattungen der Versicherer sowie individueller Vertragsgestaltung können wir generell keine Auskünfte über die Abrechnungsmöglichkeiten Ihrer Krankenversicherung machen.
Die Kosten für Anamnese, Beratung, Akupunktur in der Schmerztherapie und Ernährungsberatung werden nach GOE in der Regel von vielen privaten Krankenversicherungen übernommen. Die Kosten für die chinesischen Heilkräuter werden nicht immer oder nur zum Teil übernommen.
Beihilfe versichert
Die Kosten für Anamnese, Beratung, Akupunktur in der Schmerztherapie und Ernährungsberatung werden nach GOE in der Regel von der Beihilfe übernommen. Bitte sprechen Sie vor der Behandlung mit Ihrer Krankenversicherung.
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