FFP2-Pflicht und Temperaturmessung

AKH Celle passt Besucherregelung weiter an

„Aufgrund der immer weiteren Ausbreitung der noch gefährlicheren Virusmutation B.1.1.7, man denke auch an bereits notwendige Krankenhausschließungen in Berlin und Bayreuth, werden wir unsere Sicherheitsmaßnahmen zum Wohle der Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigten und der Besucher vorsorglich weiter erhöhen“, sagt AKH Sprecher Tobias Mull.

Das allgemeine Besuchsverbot mit nur wenigen Ausnahmen bleibt weiterhin bestehen, ab sofort dürfen Besucherinnen und Besucher allerdings nur noch mit einer sogenannten FFP2 Maske oder einer Maske mit mindestens gleichwertigem Schutzniveau (jeweils ohne Ausatemventil) das Klinikum betreten. „Diese Modelle haben eine deutlich höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken und auch medizinische Masken und zwar nicht nur für den Träger, sondern auch für anderen Menschen im direkten Umfeld“, unterstreicht Mull. Die Pflicht gilt auch für die Parkplätze und Eingangsbereiche.

Zusätzlich wird künftig bei jeder Besucherin bzw. jedem Besucher die Körpertemperatur gemessen natürlich auf eine hygienisch einwandfreie Weise. Personen mit einer Körpertemperatur von mehr als 38,5 Grad Celsius dürfen das Klinikum dann nicht mehr betreten.

„Wir haben immer wieder betont, dass wir unsere Besucherregelung und alle weiteren Elemente unseres Hygienekonzeptes ständig überprüfen und an die aktuelle Lage anpassen. Und genau das tun wir jetzt“, unterstreicht der AKH Sprecher und betont nochmals, dass es sich um eine vorsorgliche Maßnahme zum Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigten und der Besucher handelt.

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Die Informationen zu Ihrem Nutzerverhalten gehen an unsere Partner zum Zwecke der Nutzung für Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die sie unabhängig von unserer Website von Ihnen erhalten oder gesammelt haben. Um diese Cookies zu nutzen, benötigen wir Ihre Einwilligung welche Sie uns mit Klick auf „Alle Cookies akzeptieren“ erteilen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO) jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.

Hinweis auf Datenverarbeitung in den USA durch Videodienst Vimeo: Wenn Sie auf "Alle Cookies akzeptieren“ klicken, willigen Sie zudem ein, dass ihre Daten i.S.v. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO in den USA verarbeitet werden dürfen. Die USA gelten nach derzeitiger Rechtslage als Land mit unzureichendem Datenschutzniveau. Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, verarbeitet werden. Derzeit gibt es keine Rechtsmittel gegen diese Praxis vorzugehen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.