Qualitätsbericht
Ab dem Jahr 2005 sind alle zugelassenen Krankenhäuser in Deutschland gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V verpflichtet, einen strukturierten Qualitätsbericht - erstmalig für das Jahr 2004 - vorzulegen.
Der Bericht soll Patienten und Versicherten Informationen und Entscheidungshilfen im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung liefern, Krankenkassen und Vertragsärzten Orientierungshilfe bei der Wahl des Krankenhauses bieten sowie Krankenhäusern ermöglichen, ihre Leistungen und deren Qualität nach außen darzustellen.
Der zu veröffentliche Inhalt und die Struktur sind vorgegeben und müssen von allen Krankenhäuser eingehalten werden. Trotz von außen vorgegebenen strukturellen Schwachstellen haben wir versucht, einen Qualitätsbericht vorzulegen, der Patientinnen und Patienten eine Hilfe bei der Auswahl des für sie in Frage kommenden Krankenhauses geben soll. Gemäß unseres Leitmottos"Miteinander - menschlich und fachlich - das Beste" wollen wir Erreichtes aufzeigen, aber auch die neuen Wege zur Verbesserung der eigenen Leistungen dokumentieren.
Berichte anderer Häuser können Sie unter www.g-qb.de einsehen.





